Steuerpaket des Bundesrates
 
Der Bundesrat hat mit einiger Verzögerung die vor einem Jahr angekündigte Botschaft zum Steuerpaket anfangs März verabschiedet. Im Vordergrund des Steuerpaketes steht die Entlastung von Ehepaaren und Familien sowie der Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung.
 
Entlastung von Ehepaaren und Familien
 
Der Bundesrat hat sich bei der Entlastung von Ehepaaren und Familien für das Teilsplitting entschieden. Dies bedeutet, dass die Ehegatten weiterhin gemeinsam besteuert werden. Die Einkommen von Mann und Frau werden wie bisher zusammengezählt. Der Steuersatz bemisst sich aber nicht aufgrund des Gesamteinkommens, sondern das gesamte eheliche Einkommen wird durch den Divisor 1,9 geteilt. Das so ermittelte Einkommen ist für die Bestimmung des Steuersatzes massgebend. Zudem sollen höhere Kinderabzüge, ein limitierter Abzug für die Betreuungskosten sowie ein Abzug für Alleinerziehende eingeführt werden. Positiv ist, dass die Entlastung nicht nur bei kleinen Einkommen wirksam wird, sondern dass auch mittlere und hohe Einkommen von den Entlastungen profitieren werden.
 
Eigenmietwertbesteuerung
 
Der Bundesrat hat sich dazu durchgerungen, die Besteuerung des Eigenmietwertes abzuschaffen. Für Hypothekarzinsen werden nur noch in den ersten 10 Jahren abnehmende Abzüge zugelassen. Bei den Unterhaltskosten können die ersten Fr. 5'000.000 nicht abgezogen werden. Zudem wird eine Limite von Fr. 10'000.00 eingeführt, so dass maximal Fr. 5'000.00 in Abzug gebracht werden können. Alle 5 Jahre können ausserordentliche Kosten bis maximal Fr. 50'000.00 zusätzlich geltend gemacht werden.
 
Weitere Themen aus unserer aktuellen Broschüre:
  • Stabilisierungsprogramm, Teil IV (Schluss)
  • Neuerungen im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG): 4. Teil
  • Fusionsgesetz - Was bringt das neue Gesetz?

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